Home > AGB
GELTUNGSBEREICH
Der Catering Service «Alma Berga, Inh. Ann-Kathrin Brunner», nachfolgend Alma Berga genannt, erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der von der Auftraggeberin bestätigten Offerte. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung erklärt sich die Kundin mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB der Kundin, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGB von Alma Berga nicht auf.
LEISTUNG / LIEFERZEITEN
Alma Berga verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt Alma Berga auf eine einwandfreie Qualität. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Alma Berga kann sich saisonbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Alma Berga einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum von Alma Berga. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung gestattet.
ALLGEMEINES
Alma Berga erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Alma Berga übernimmt in keiner Form die Funktion der Veranstalterin. Die Veranstalterin ist stets die Kundin oder ihre Auftraggeberin und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann Alma Berga für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Die Kundin / Veranstalterin hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
OFFERTE UND BESTÄTIGUNG
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet Alma Berga der Kundin eine detaillierte Offerte betreffend der für ihren Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für die Kundin, noch für Alma Berga in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Alle Offerten der Firma Alma Berga haben eine Gültigkeit von 7 Tagen, ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebots. Wünscht die Kundin eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist Alma Berga berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein von der Kundin gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte, muss die Offerte von der Kundin schriftlich oder mündlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.
ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch die Kundin, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Auftragsrücktritt nach Bestätigung der Offerte: | CHF 400.00 Bearbeitungs- & Rücktrittsgebühr |
Bis 30 Tage vor Anlass: | 25% des offerierten Rechnungsbetrages bzw. mind. CHF 400.00 |
Ab 29 bis 8 Tage vor Anlass: | 50% des offerierten Rechnungsbetrages |
Ab 7 Tage vor Anlass: | 100% des offerierten Rechnungsbetrages |
Sofern der entstandene Schaden für Alma Berga grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat die Kundin stattdessen den Schaden zu übernehmen. Ferner ist Alma Berga ihrerseits zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn sie begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden kann. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
BEIZUG EINER DRITTEN
Alma Berga ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch eine Dritte selbständig vornehmen zu lassen oder eine Dritte beizuziehen. Die Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Alma Berga verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion der Dritten.
INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Die Kundin ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung vom Alma Berga zu erfolgen hat, den Anforderungen von Alma Berga entsprechen. Insbesondere hat der Kunde die Kundin rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist die Kundin dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessend warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Vom Alma Berga vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender / mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist die Kundin verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch Alma Berga möglich ist.
VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die mit der Kundin vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Alma Berga übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und die Kundin kann gestützt darauf, auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.
RETOURMATERIAL
Wird seitens Alma Berga Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist die Kundin dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten der Kundin und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN
Der Transport wird von Alma Berga organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen und Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch Alma Berga eingeholt und der Auftraggeberin in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten der Kundin. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge von Alma Berga muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle / Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden von der Kundin organisiert. Allfällige Parkgebühren werden der Kundin verrechnet.
ZAHLUNGEN
Alma Berga behält sich vor eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält die Kundin von Alma Berga eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, Bewilligungen etc.), allfällige Verluste / Beschädigungen bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass gemeldet wird, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.
GEWÄHRLEISTUNG / GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet Alma Berga eine einwandfreie Qualität. Die Kundin ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt die Kundin. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter / Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann Alma Berga nicht haftbar gemacht werden.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Luzern, 17. Mai 2023
Home > AGB
GELTUNGSBEREICH
Der Catering Service «Alma Berga, Inh. Ann-Kathrin Brunner», nachfolgend Alma Berga genannt, erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der von der Auftraggeberin bestätigten Offerte. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung erklärt sich die Kundin mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB der Kundin, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGB von Alma Berga nicht auf.
LEISTUNG / LIEFERZEITEN
Alma Berga verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt Alma Berga auf eine einwandfreie Qualität. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Alma Berga kann sich saisonbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Alma Berga einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum von Alma Berga. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung gestattet.
ALLGEMEINES
Alma Berga erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Alma Berga übernimmt in keiner Form die Funktion der Veranstalterin. Die Veranstalterin ist stets die Kundin oder ihre Auftraggeberin und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann Alma Berga für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Die Kundin / Veranstalterin hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
OFFERTE UND BESTÄTIGUNG
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet Alma Berga der Kundin eine detaillierte Offerte betreffend der für ihren Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für die Kundin, noch für Alma Berga in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Alle Offerten der Firma Alma Berga haben eine Gültigkeit von 7 Tagen, ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebots. Wünscht die Kundin eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist Alma Berga berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein von der Kundin gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte, muss die Offerte von der Kundin schriftlich oder mündlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.
ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch die Kundin, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Auftragsrücktritt nach Bestätigung der Offerte: | CHF 400.00 Bearbeitungs- & Rücktrittsgebühr |
Bis 30 Tage vor Anlass: | 25% des offerierten Rechnungsbetrages bzw. mind. CHF 400.00 |
Ab 29 bis 8 Tage vor Anlass: | 50% des offerierten Rechnungsbetrages |
Ab 7 Tage vor Anlass: | 100% des offerierten Rechnungsbetrages |
Sofern der entstandene Schaden für Alma Berga grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat die Kundin stattdessen den Schaden zu übernehmen. Ferner ist Alma Berga ihrerseits zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn sie begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden kann. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
BEIZUG EINER DRITTEN
Alma Berga ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch eine Dritte selbständig vornehmen zu lassen oder eine Dritte beizuziehen. Die Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Alma Berga verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion der Dritten.
INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Die Kundin ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung vom Alma Berga zu erfolgen hat, den Anforderungen von Alma Berga entsprechen. Insbesondere hat der Kunde die Kundin rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist die Kundin dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessend warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Vom Alma Berga vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender / mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist die Kundin verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch Alma Berga möglich ist.
VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die mit der Kundin vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Alma Berga übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und die Kundin kann gestützt darauf, auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.
RETOURMATERIAL
Wird seitens Alma Berga Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist die Kundin dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten der Kundin und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN
Der Transport wird von Alma Berga organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen und Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch Alma Berga eingeholt und der Auftraggeberin in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten der Kundin. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge von Alma Berga muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle / Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden von der Kundin organisiert. Allfällige Parkgebühren werden der Kundin verrechnet.
ZAHLUNGEN
Alma Berga behält sich vor eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält die Kundin von Alma Berga eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, Bewilligungen etc.), allfällige Verluste / Beschädigungen bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass gemeldet wird, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.
GEWÄHRLEISTUNG / GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet Alma Berga eine einwandfreie Qualität. Die Kundin ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt die Kundin. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter / Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann Alma Berga nicht haftbar gemacht werden.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Luzern, 17. Mai 2023
Kontakt
Mehr Infos
Zahlungsarten
Social Media
Gutscheine
© 2023 Alma Berga. Alle Rechte vorbehalten
Kontakt
Mehr Infos
Zahlungsarten
Social Media
Gutscheine
© 2023 Alma Berga.
Alle Rechte vorbehalten